Als «integrativ» gilt ein Unterricht, für den Schülerinnen und Schüler sämtlicher Begabungsstufen, aber auch «verhaltensauffällige» bzw. «verhaltensgestörte» sowie Ausländer-Kinder mit Sprachschwierigkeiten derselben Regelklasse zugeteilt werden. Klein- und Sonderklassen gibt es nicht mehr.